Abrechnung

 Über die Behandlung wird eine entsprechende Rechnung gestellt. Selbstzahler (gesetzlich versicherte) können diese gegebenenfalls steuerrechtlich geltend machen.


Für Privat - und Zusatzversicherte erfolgt die Rechnungsstellung nach der Leistungsübersicht der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).

 

Meine Rechnung an Sie stelle ich zum Monatsende, der entsprechende Betrag muss unabhängig von einer eventuellen Kostenübernahme z.B. durch Ihre Krankenversicherung bezahlt werden.


Von gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für den Heilpraktiker in der Regel leider nicht übernommen. Sind Sie Privat versichert oder privat Krankenzusatzversichert, werden die Behandlungskosten entsprechend Ihrem vereinbarten Tarif ggf. übernommen. Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt. Sollte es zu einem Mehraufwand in der Behandlung bzw. zu zeitaufwendigen Therapieverfahren kommen, müssen Sie damit rechnen, dass dieser nicht von der Versicherung getragen wird.

 

Grundsätzlich wird das Patientengespräch in meiner Praxis nach Zeit berechnet, der Stundensatz beträgt 130€ :  Entsprechend dem Aufwand für Untersuchungen und ob bereits eine Behandlung begonnen wird, sowie dem Aufwand an Material kann dieser Betrag variieren. Eine Beratung per Telefon/via Zoom/ oder E-Mail wird von mir ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet.